Aktuelle Informationen für Fotografen und Designer

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum Foto- und Designrecht.

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Merkwürdiges aus Karlsruhe
Anmerkungen zu den "Sanssouci"-Entscheidungen des BGH

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg will die kommerzielle Ver- wertung von Fotografien und Filmen verbieten, die ohne ihre Erlaubnis im Schlosspark von Sanssouci, im Park des Charlottenburger Schlosses und in anderen von der Stiftung verwalteten Gartenanlagen aufgenommen werden. Sie ist der Auffassung, dass das unerlaubte Fotografieren in den Parkanlagen jedenfalls dann, wenn die Aufnahmen später gewerblich genutzt werden, ihre Eigentumsrechte verletzt. Um ihren Standpunkt durchzusetzen, hat die Stiftung drei Unternehmen verklagt, die Fotografien und Filmaufnahmen der stiftungseigenen Baudenkmäler und Parkanlagen kommerziell verwerten. Die Gerichtsverfahren wurden über drei Instanzen ausgetragen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) in der Revisionsinstanz den Standpunkt der Stiftung bestätigt und damit nicht nur die Fotografen, sondern auch die juristische Fachwelt überrascht.

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Aktuelle Entwicklungen bei Fotohonoraren

Vor acht Jahren wurde das Urhebervertragsrecht grundlegend reformiert, um die Position der Urheber gegenüber den Auftraggebern zu verbessern. Die Fotografen haben seitdem einen gesetzlich garantierten Anspruch darauf, dass sie für die Überlassung der Bildnutzungsrechte eine angemessene Vergütung erhalten. Es zeigt sich allerdings, dass die Gesetzesreform an der Vergütungspraxis nicht viel geändert hat. Nach wie vor werden die Fotografen von vielen Auftraggebern mit unangemessen niedrigen Lizenzhonoraren abgespeist. Bisher scheint aber noch niemand den Mut gefunden zu haben, dagegen zu klagen und gerichtlich eine angemes- sene Bezahlung einzufordern. ...

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Panoramafreiheit in preußischen Schlossgärten

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg will den Bildagenturen Ost- kreuz und Fotofinder die Verwertung von Fotografien verbieten, die im Schlosspark Sanssouci, im Park des Charlottenburger Schlosses oder in anderen von der Stiftung verwalteten Garten- anlagen entstanden sind. Bei dieser Auseinandersetzung, die vor dem Landgericht Potsdam ausgetragen wird, geht es um die Panoramafreiheit. Strittig ist, ob in den ehemals preußischen Schlossgärten frei fotografiert werden darf oder ob für die Anfertigung und die kommerzielle Verwertung von Aufnahmen der Schlossgebäude, der Denkmäler und der sonstigen Kulturgüter, die dort zu sehen sind, eine (kostenpflichtige) Genehmigung der Parkverwaltung eingeholt werden muss.

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Nachgefragt: Was macht der BFF-Justiziar?

Ute Noll (On-Photography.com) im Interview mit Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Maaßen, der den Vorstand des BFF Bund Freischaffender Foto-Designer und die BFF-Mitglieder seit 23 Jahren als Justiziar berät.

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PROFIFOTO-Umfrage zu fotorechtlichen Fragen

Die Zeitschrift PROFIFOTO hat fünf Rechtsanwälte, die im Bereich des Fotorechts tätig sind, zur rechtlichen Situation der Fotografen befragt. Folgende Fragen waren zu beantworten:
1. Welche Fälle dominieren derzeit das Tagesgeschäft mit Fotografen? Gibt es einen Trend, also eine Häufung bestimmter Streitfälle?
2. Wie hat sich die rechtliche Situation für die Fotografen und ihr Umfeld durch die Digitali- sierung und neuen Medien verändert?
3. Wie kann ein Fotograf sich vor Rechtsstreitigkeiten schützen?
4. Insbesondere in der Werbung sind Bilder heute oft das Gemeinschaftswerk von Fotograf, Art Director, Postproduction und CGI. Wie ist diese urheberrechtliche Gemengelage aus juristischer Sicht zu beurteilen?
5. In welchen Bereichen des Fotorechts sehen Sie noch Grauzonen und dementsprechend Klärungsbedarf durch Rechtsprechung oder Gesetzgeber?

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Politik, Werbung und Unterhaltung - Politiker als unfreiwillige Werbehelfer

Werbung will wahrgenommen werden. Die Wahrnehmung ist gesichert, wenn ein Werbebild schockiert oder den Betrachter auf andere Weise irritiert. Vor einigen Jahren hat die Schockwerbung von Benetton Aufsehen erregt. Jetzt sind es immer häufiger Bilder von Politikern, die für Werbezwecke eingesetzt werden und den Betrachter vor allem deswegen irritieren, weil die Nutzung ersichtlich ohne Zustimmung der Betroffenen erfolgt. Das Publikum fragt sich bei derartigen Werbeaktionen, wie so etwas möglich ist und wie die Politiker damit umgehen, dass ein Unternehmen ihr Bild ungefragt für die eigenen Werbezwecke einsetzt. Damit ist dann das Werbeziel erreicht: Alle Welt spricht - je nach Standpunkt - über den betroffenen Gag oder den unerhörten Missbrauch der Bekanntheit des betroffenen Politikers. Und wenn sich dann auch noch Gerichte der Sache annehmen, wird das werbende Unternehmen und das beworbene Produkt auch weiterhin ein Gesprächsthema bleiben.

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Freiheit der Kunst vs. Recht am eigenen Bild

Darf man Menschen auf der Straße fotografieren und die Fotos anschließend in einer Ausstellung zeigen oder über den Kunsthandel verkaufen, ohne die betroffenen Personen zu fragen? Hat die Freiheit der Kunst den Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht desjenigen, der unbemerkt fotografiert und dessen Abbild ungefragt für künstlerische Zwecke verwendet wird? Eine New Yorker Richterin hat in der Sache Nussenzweig vs. DiCorcia entschieden, dass das First Amendment zur amerikanischen Verfassung, das u.a. die freie Meinungsäußerung schützt, so etwas erlaubt. Die Frage ist, ob eine solche Entscheidung auch in Deutschland möglich wäre.

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Wer zahlt die Künstlersozialabgabe für Visagisten und Stylisten?

Alle Werbefotografen wissen inzwischen (oder sollten zumindest wissen), dass für selbständige Visagisten und Stylisten eine Künstlersozialabgabe zu zahlen ist. Allerdings ist nicht immer klar, wer die Abgabe zu entrichten hat. Zwar gilt die Faustregel, dass der Auftraggeber der Visagisten/Stylisten abgabepflichtig ist. Zu dieser Regel gibt es aber Ausnahmen.

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Künstlersozialabgabe bei Fotoproduktionen im Ausland

Inzwischen ist allgemein bekannt, dass für die Visagisten und Stylisten ab sofort eine Künstlersozialabgabe zu zahlen ist. In dem ausführlichen Info "Künstlersozialabgabe für Visagisten und Stylisten" sind weitere Details zu diesem wichtigen Thema nachzulesen. Damit sind aber noch immer nicht alle Fragen beantwortet. Ein Problem, das bisher nicht behandelt wurde, beschäftigt vor allem Fotografen, die häufig im Ausland arbeiten. Sie wollen wissen, ob auch für die Visagisten und Stylisten, die bei solchen Auslandsproduktionen zum Einsatz kommen, eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu entrichten ist. Zu dieser Frage gibt es jetzt ergänzende Informationen.

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Künstlersozialabgabe für Visagisten und Stylisten

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Visagisten als Künstler einzustufen sind. Dem Urteil lässt sich entnehmen, dass das auch für alle anderen "Kreativen" gilt, die zum Team eines Werbefotografen gehören und durch ihre Arbeit zum Gelingen des Shootings beitragen. Für die Fotografen, die die selbständigen Visagisten und Stylisten beauftragen, hat die BSG-Entscheidung gravierende Folgen, denn sie müssen für diese Honorare künftig (und teilweise auch für die Vergangenheit) eine Künstlersozialabgabe zahlen.

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PROFIFOTO-Artikel

In der Rubrik "PROFIFOTO-Artikel" können Sie sämtliche Artikel, die Rechtsanwalt Dr. Maaßen in den letzten Jahren für die Zeitschrift PROFIFOTO geschrieben hat, im Wortlaut nachlesen und als PDF-Datei herunterladen. Diese Rubrik wird monatlich aktualisiert.

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Dr. Wolfgang Maaßen | Rechtsanwalt